Sicherheit
Sicherheit in der 5. Jahreszeit
Hinweise:
- Geltende Datenschutzerklärung.
- Bei unseren Veranstaltungen werden Fotos und Videos gemacht, die z. B. auf unserer Website und den sozialen Netzwerken veröffentlicht werden können. Der Verein übernimmt keine Haftung für dadurch entstehende Schäden.
- Wir halten uns an den Jugendschutz.
- Ab der neuen Saison 2018/2019 ist es nötig, dass Jugendliche unter 18 Jahren den sogenannten Muttizettel ausgefüllt zur Veranstaltung mitbringen.
Der Muttizettel (auch Partyzettel genannt) ist ein Synonym für eine Erziehungsbeauftragung. Laut Jugendschutzgesetz (JuSchG) dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren keine Tanzveranstaltung oder Gaststätte besuchen. Lediglich mit einer Erwachsenen Begleitperson ist der Besuch bis 22 Uhr gestattet. Ab dem 16. Lebensjahr ist der Aufenthalt in Discos oder Gaststätten bis 24 Uhr erlaubt. Wer länger bleiben möchte, muss von einem Erziehungsberechtigten oder Beauftragten begleitet werden. Dafür dient der Muttizettel bzw. die Erziehungsbeauftragung.